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OLG Oldenburg, 19.12.1989 - 5 U 82/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 21.06.1972 - IV ZR 221/69
Vermutete Schenkung des Erblassers
Auszug aus OLG Oldenburg, 19.12.1989 - 5 U 82/89
Bei Bestehen eines groben Mißverhältnisses zwischen den wirklichen Werten von Leistung und Gegenleistung spricht aber eine "tatsächliche Vermutung" insoweit für eine unentgeltliche Zuwendung (vgl. BGHZ 59, 132 ff.; zuletzt BGH - Urt.v. 15.3.89 - WM 1989, 963).
- OLG Oldenburg, 04.06.1996 - 5 U 27/96
Bewertung von Leistung und Gegenleistung durch die Vertragsparteien; Vertragliche …
Das legt auch der Senat in ständiger Rechtsprechung zugrunde (vgl. nur FamRZ 92.1226 -NJW-RR 92.778; Urteile vom 19.12.1989 - 5 U 82/89 - 06.08.1991-5 U41/91 -). - OLG Oldenburg, 18.02.1992 - 5 U 102/91
Begünstigung, Nichtbegünstigung, Erbquote, Schenkung, Pflichtteilsergänzung, …
Zu seinen Gunsten streitet auch keine tatsächliche "Vermutung", die von der Rechtsprechung bei Bestehen eines auffallenden groben Mißverhältnisses zwischen den wirklichen Werten von Leistung und Gegenleistung angenommen wird (…Senat a. a. O. und Urteil vom 19.12.1989 - 5 U 82/89 - BGHZ 59, 132; BGH WM 1989, 963).